Info
Ablauf und Abrechnung
Eine ärztliche Beratung und Behandlung in der Praxis Prof. Dr. Dr. Kreth umfasst üblicherweise zunächst zwei Termine von jeweils etwa einer Stunde Dauer oder länger (incl. Vor- und Nachbereitungszeit)
An Termin 1 wird eine ausführliche Anamnese erstellt, und es werden nötige Blutentnahmen durchgeführt.
An Termin 2 und ggf. Termin 3 werden die Befunde besprochen, ein individueller Therapieplan wird erstellt und intensiv geschult. Eventuelle Unklarheiten oder offene Fragen werden ausführlich besprochen.
Es wird grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Abhängig vom erforderlichen Aufwand betragen die ärztlichen Kosten (zuzüglich Laborkosten) für 2 Termine in der Summe 450-550 €. Folgetermine belaufen sich -je nach Aufwand- auf etwa 150-250 €.
Privat Versicherte (PKV):
Die Behandlungskosten werden in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Wegen des sehr hohen zeitlichen Aufwands wird meist ein 3,5 -5 facher Satz (je nach Aufwand) abgerechnet. Nicht erstattete Beträge müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Gesetzlich Versicherte (GKV):
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich.
Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ, die sie privat begleichen müssen (Selbstzahler).